Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaber von indigo-graphics ist Michael Gärtner, Mühlenstraße 103, 76275 Ettlingen und wird nachfolgend indigo-graphics oder „Auftragnehmer“ genannt.
1. Geltungsbereich/Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (Kurzform: AGB) finden Anwendung auf alle
gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen
indigo-graphics und dessen Geschäftspartnern sowie Benutzern der
Webseiten unter www.indigo-graphics.de
1.2 Mit der Erteilung eines Auftrags bzw. Nutzung der Webseiten unter www.indigo-graphics.de erklären sich die Auftraggeber bzw. Benutzer ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.3 Aufträge werden ausschließlich auf
Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ausgeführt. Davon abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
1.4 indigo-graphics behält sich das
Recht vor, seine AGB bei Bedarf zu aktualisieren. Zum Zeitpunkt einer
Bestellung gelten die AGB, die zu diesem Zeitpunkt auf der Webseite von
indigo-graphics veröffentlicht sind.
1.5 Das Angebot von indigo-graphics
richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende, Freiberufler,
öffentliche Einrichtungen und Behörden sowie Vereine. Folglich können
auch nur diese Auftraggeber im Sinne diese Geschäftsbedingungen sein.
2. Preise
2.1 Die von indigo-graphics genannten
Preise verstehen sich als Netto-Preise zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%) und gelten ab Werk. Kosten für Verpackung,
Fracht, Porto, Versicherung, Nachnahmegebühren und sonstige
Versandkosten sind im Preis nicht enthalten.
2.2 Die genannten Preise gelten unter dem
Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert
bleiben. Abweichungen der vom Auftraggeber gelieferten Daten von den
technischen Anforderungen, die indigo-graphics voraussetzt,
verpflichten nicht zur Einhaltung der publizierten Preise.
2.3 Änderungen, die der Auftraggeber
veranlasst bzw. Anpassungen an die technischen Anforderungen von
indigo-graphics werden dem Auftraggeber berechnet.
3. Zahlung von Entwurfs- und Dienstleistungen
3.1 Die Vergütung von Entwurfs- und
Dienstleistungen ist sofort nach Rechnungsstellung, jedoch spätestens
bei Ablieferung ohne Abzug von Skonti oder ähnlichem zu bezahlen. Als
Zahlungsweisen werden akzeptiert: Bar per Vorkasse, Vorkasse per
Überweisung, Bankeinzug und PayPal.
3.2 Werden Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
3.3 Erstreckt sich ein Auftrag über
längere Zeit oder übersteigt der Aufwand die Summe von 1.000,00 Euro
(in Worten: eintausend) oder erfordert er hohe finanzielle
Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und
zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach
Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 bei Ablieferung.
4. Zahlung von Warenlieferungen und Druckerzeugnissen
4.1 Die Vergütung von Warenlieferungen
und Druckerzeugnissen ist sofort nach Rechnungsstellung im Voraus und
ohne Abzug von Skonti oder ähnlichem zu bezahlen. Die vom Kunden
bestellten Waren oder Druckerzeugnisse werden erst nach erfolgter
Bezahlung von indigo-graphics geordert oder zur Weiterverarbeitung
vorbereitet. Als Zahlungsweisen für Warenlieferungen und
Druckerzeugnissen werden akzeptiert: Bar per Vorkasse, Vorkasse per
Überweisung, Bankeinzug, per Nachnahme und PayPal.
5. Zahlungsverzug
5.1 Bei Zahlungsverzug ist die Firma
indigo-graphics berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die
Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon
unberührt.
6. Lieferung
6.1 indigo-graphics nimmt den Versand mit
der größtmöglichen Sorgfalt vor. Für Schäden an der Verpackung oder an
der Ware haftet indigo-graphics nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
6.2 Mit der Übergabe der Ware an das
jeweilige Transportunternehmen geht die Haftung auf den Auftraggeber
über. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
6.3 Die Wahl des Transportunternehmens,
der Versandweg, die Beförderungs- und Schutzmaßnahmen, Versicherung
sowie die Verpackung der Ware obliegt dem Auftragnehmer
(indigo-graphics). Abweichende Möglichkeiten erfolgen nur auf
ausdrücklichen, schriftlich übermittelten Wunsch und gehen zu Lasten
des Auftraggebers.
6.4 Die Lieferung erfolgt an die vom
Auftraggeber angegebene Lieferadresse, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er
zu den üblichen Postanlieferzeiten anzutreffen ist, bzw. hat dafür zu
sorgen, dass die Lieferung ggf. durch einen Vertretungsbevollmächtigten
angenommen werden kann.
6.5 Die von indigo-graphics genannten
Liefertermine und (Regel-)Lieferzeiten sind grundsätzlich als
unverbindlich anzusehen. indigo-graphics haftet generell nicht für
Verzögerungen der Regel-Lieferzeiten, insbesondere wenn diese durch
Erfüllungsgehilfen oder Zulieferfirmen verursacht werden.
6.6 Liefertermine sind nur gültig, wenn
sie von indigo-graphics ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Fällt der zugesagte Liefertermin auf einen Feiertag, verschiebt sich
der Liefertermin automatisch auf den nächsten Werktag. Der Samstag gilt
generell nicht als Werktag.
6.7 Gerät indigo-graphics in Verzug, so
ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem
Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
§363 BGB bleibt unberührt.
6.8 Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb
des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie z.B.
Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt und
Störungen in Datenleitungen berechtigen den Auftraggeber erst dann zur
Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten
nicht mehr zuzumuten ist. Andernfalls verlängert sich die vereinbarte
Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch
frühestens vier Wochen nach Eintritt der obene beschriebenen
Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen
Fällen ausgeschlossen.
6.9 Dem Auftragnehmer steht an vom
Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten,
Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht
gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen
Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen
werden vom Auftragnehmer nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch
Eigentumsrechte übergeben.
7.2 Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
7.3 Der Auftragnehmer ist nicht
verpflichtet, Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten,
die zur Herstellung des Endproduktes erstellt werden, herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber eine Herausgabe von solchen Vorprodukten, so
ist dies in Schriftform gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Wurden dem Auftraggeber Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen
diese nur mit ausdrücklicher Zustimmung von indigo-graphics geändert
werden.
7.4 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
8. Beanstandungen/Gewährleistungen
8.1 Der Auftraggeber hat die zur
Korrektur übermittelten Daten in jedem Fall sorgfältig zu überprüfen.
Die Gefahr von Satz- und sonstigen Fehlern, die vom Auftraggeber
übersehen werden, gehen nach Druckfreigabe bzw. Fertigungsreiferklärung
auf den Auftraggeber über, sofern es sich nicht um Fehler handelt, die
erst nach der Druckfreigabe/Fertigungsreiferklärung entstanden sind
oder vorher nicht erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle
sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
8.2 Sämtliche gelieferten
Drucksachen/Waren/Gegenstände sind bei der Zustellung durch ein
Transportunternehmen oder sonstigen Zusteller vom Auftraggeber nur
anzunehmen, wenn keine offensichtlichen Beschädigungen am Transportgut
erkennbar sind. Sollten Beschädigungen offensichtlich sein, ist seitens
des Transportunternehmens eine Feststellung des Schadens durchzuführen.
Unterbleibt diese Feststellung eines Transportschadens, erlöschen
sämtliche Schadenersatzansprüche dem Auftragnehmer gegenüber.
8.3 Die gelieferten
Drucksachen/Waren/Gegenstände sind unverzüglich nach Zustellung an den
Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu
untersuchen. Beanstandungen haben innerhalb von sieben Werktagen in
schriftlicher Form zu erfolgen. Versteckte Mängel, die bei einer
unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung nicht erkennbar waren, müssen
innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von sechs Monaten,
beginnend ab dem Zeitpunkt des Verlassens der Waren vom Lieferwerk, in
schriftlicher Form geltend gemacht werden.
8.4 Beanstandete Liefergegenstände sind
auf Verlangen des Auftragnehmers frachtfrei an den Auftragnehmer
zurückzusenden. Unfrei zurückgeschickte Waren werden grundsätzlich
nicht angenommen. Bei berechtigten Mängeln werden dem Auftraggeber die
Kosten des günstigsten Versandweges vom Auftragnehmer erstattet.
8.5 Berechtigte Mängel liegen nicht vor,
wenn die Ursache auf eine Nichtbeachtung seitens des Auftraggebers der
vom Auftragnehmer bereitgestellten Richtlinien zur Datenübernahme
zurückzuführen ist. Dies gilt insbesondere für Druckdaten, die nicht im
CMYK-Farbraum oder mit einer zu geringen Auflösung erstellt wurden.
8.6 Bei berechtigten Mängeln ist der
Auftragnehmer – unter Ausschluss anderweitiger Ansprüche – zur
Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur
Höhe des Auftragswertes.
8.7 Im Falle einer verzögerten,
unterlassenen oder misslungenen Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann
der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen
oder vom Vertrag zurücktreten (Wandlung). Die Wandlung ist
ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der
gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Eine Haftung für Folgeschäden
aus berechtigten Mängeln wird ausgeschlossen, es sei denn, dem
Auftraggeber sind Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
8.8 Mängel eines Teils der gelieferten Waren berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
8.9 Bei farbigen Reproduktionen können in
allen Herstellungsverfahren geringfügige Abweichungen vom Original
entstehen. Diese können nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für
den Vergleich zwischen Vorlagen des Auftraggebers (z.B. Proofs,
Andrucke, Ausdrucke, frühere Druckerzeugnisse oder sonstige Muster) und
dem Endprodukt.
8.10 Wurde dem Auftragnehmer auch auf
Nachfrage kein Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt, ist der
Auftragnehmer von jeglicher Haftung freigestellt.
8.11 Mehr- oder Minderlieferungen von bis
zu 5% der bestellten Ware können nicht beanstandet werden. Die
Berechnung erfolgt für die tatsächlich gelieferte Menge.
9. Haftung
9.1 Sämtliche der Firma indigo-graphics
übergebenen Vorlagen werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt.
indigo-graphics haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender
Schadenersatz ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für die Haftung der
Zulieferfirmen und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Ein über den
Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
9.2 Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
10. Archivierung
10.1 Computerdaten und Datenträger, die
dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, werden 12 Monate lang auf eigene
Kosten archiviert. Eine darüber hinausgehende Archivierung ist
schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
10.2 indigo-graphics übernimmt keine
Haftung aufgrund von Datenverlust oder ähnlichem, auch wenn eine
gesonderte Vergütung vereinbart wurde.
11. Periodische Arbeiten
11.1 Verträge über regelmäßig
wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten
zum Ende eines Monats gekündigt werden.
12. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
12.1 Der Auftraggeber bürgt dafür, dass
die von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen oder Daten keine
gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte verletzen. Der
Auftraggeber haftet daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er
für die zur Verfügung gestellten Daten die geeigneten Rechte zur
Nutzung, Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung
(insbesondere Layouts, Text- und Bildrechte) besitzt. Weiterhin haftet
der Auftraggeber dafür, dass durch die Weiterverarbeitung und
Produktion keine Schutz- und Urheberrechte von Dritten verletzt werden
und dass die Drucksachen weder wettbewerbswidrige, noch gegen die guten
Sitten verstoßende Inhalte besitzen. Wird der Auftragnehmer von
Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellten Daten verletzt werden, in Anspruch genommen,
stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen damit im
Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten frei.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Die gänzliche oder teilweise
Rechtsunwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
13.2 Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für Auftraggeber und Auftragnehmer ist Ettlingen.
13.3 Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen
Internationalen Kaufrechts ausgeschlossen wird.
13.4 Der Auftragnehmber ist berechtigt,
die ihm vom Auftraggeber überlassenen Daten elektronisch zu speichern
und weiter zu verarbeiten. Ein Auftrag zur Löschung der Daten bedarf
der Schriftform. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden
vom Auftragnehmer beachtet.
