(Stand: 21. Oktober 2009)
Inhaber von indigo-graphics ist Michael Gärtner, Mühlenstraße 103, 76275 Ettlingen und wird nachfolgend indigo-graphics oder „Auftragnehmer“ genannt.
1. Geltungsbereich/Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kurzform: AGB) finden Anwendung auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen indigo-graphics und dessen Geschäftspartnern sowie Benutzern der Webseiten unter www.indigo-graphics.de
1.2 Mit der Erteilung eines Auftrags bzw. Nutzung der Webseiten unter www.indigo-graphics.de erklären sich die Auftraggeber bzw. Benutzer ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.3 Aufträge werden ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Davon abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
1.4 indigo-graphics behält sich das Recht vor, seine AGB bei Bedarf zu aktualisieren. Zum Zeitpunkt einer Bestellung gelten die AGB, die zu diesem Zeitpunkt auf der Webseite von indigo-graphics veröffentlicht sind.
1.5 Das Angebot von indigo-graphics richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende, Freiberufler, öffentliche Einrichtungen und Behörden sowie Vereine. Folglich können auch nur diese Auftraggeber im Sinne diese Geschäftsbedingungen sein.
2. Preise
2.1 Die von indigo-graphics genannten Preise verstehen sich als Netto-Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%) und gelten ab Werk. Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung, Nachnahmegebühren und sonstige Versandkosten sind im Preis nicht enthalten.
2.2 Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Abweichungen der vom Auftraggeber gelieferten Daten von den technischen Anforderungen, die indigo-graphics voraussetzt, verpflichten nicht zur Einhaltung der publizierten Preise.
2.3 Änderungen, die der Auftraggeber veranlasst bzw. Anpassungen an die technischen Anforderungen von indigo-graphics werden dem Auftraggeber berechnet.
3. Zahlung von Entwurfs- und Dienstleistungen
3.1 Die Vergütung von Entwurfs- und Dienstleistungen ist sofort nach Rechnungsstellung, jedoch spätestens bei Ablieferung ohne Abzug von Skonti oder ähnlichem zu bezahlen. Als Zahlungsweisen werden akzeptiert: Bar per Vorkasse, Vorkasse per Überweisung, Bankeinzug und PayPal.
3.2 Werden Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
3.3 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder übersteigt der Aufwand die Summe von 1.000,00 Euro (in Worten: eintausend) oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 bei Ablieferung.
4. Zahlung von Warenlieferungen und Druckerzeugnissen
4.1 Die Vergütung von Warenlieferungen und Druckerzeugnissen ist sofort nach Rechnungsstellung im Voraus und ohne Abzug von Skonti oder ähnlichem zu bezahlen. Die vom Kunden bestellten Waren oder Druckerzeugnisse werden erst nach erfolgter Bezahlung von indigo-graphics geordert oder zur Weiterverarbeitung vorbereitet. Als Zahlungsweisen für Warenlieferungen und Druckerzeugnissen werden akzeptiert: Bar per Vorkasse, Vorkasse per Überweisung, Bankeinzug und PayPal.
5. Zahlungsverzug
5.1 Bei Zahlungsverzug ist die Firma indigo-graphics berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
6. Lieferung
6.1 indigo-graphics nimmt den Versand mit der größtmöglichen Sorgfalt vor. Für Schäden an der Verpackung oder an der Ware haftet indigo-graphics nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.2 Mit der Übergabe der Ware an das jeweilige Transportunternehmen geht die Haftung auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
6.3 Die Wahl des Transportunternehmens, der Versandweg, die Beförderungs- und Schutzmaßnahmen, Versicherung sowie die Verpackung der Ware obliegt dem Auftragnehmer (indigo-graphics). Abweichende Möglichkeiten erfolgen nur auf ausdrücklichen, schriftlich übermittelten Wunsch und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6.4 Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er zu den üblichen Postanlieferzeiten anzutreffen ist, bzw. hat dafür zu sorgen, dass die Lieferung ggf. durch einen Vertretungsbevollmächtigten angenommen werden kann.
6.5 Die von indigo-graphics genannten Liefertermine und (Regel-)Lieferzeiten sind grundsätzlich als unverbindlich anzusehen. indigo-graphics haftet generell nicht für Verzögerungen der Regel-Lieferzeiten, insbesondere wenn diese durch Erfüllungsgehilfen oder Zulieferfirmen verursacht werden.
6.6 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von indigo-graphics ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Fällt der zugesagte Liefertermin auf einen Feiertag, verschiebt sich der Liefertermin automatisch auf den nächsten Werktag. Der Samstag gilt generell nicht als Werktag.
6.7 Gerät indigo-graphics in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. §363 BGB bleibt unberührt.
6.8 Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt und Störungen in Datenleitungen berechtigen den Auftraggeber erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist. Andernfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der obene beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
6.9 Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden vom Auftragnehmer nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übergeben.
7.2 Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
7.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des Endproduktes erstellt werden, herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber eine Herausgabe von solchen Vorprodukten, so ist dies in Schriftform gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Wurden dem Auftraggeber Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit ausdrücklicher Zustimmung von indigo-graphics geändert werden.
7.4 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
8. Beanstandungen/Gewährleistungen
8.1 Der Auftraggeber hat die zur Korrektur übermittelten Daten in jedem Fall sorgfältig zu überprüfen. Die Gefahr von Satz- und sonstigen Fehlern, die vom Auftraggeber übersehen werden, gehen nach Druckfreigabe bzw. Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, sofern es sich nicht um Fehler handelt, die erst nach der Druckfreigabe/Fertigungsreiferklärung entstanden sind oder vorher nicht erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
8.2 Sämtliche gelieferten Drucksachen/Waren/Gegenstände sind bei der Zustellung durch ein Transportunternehmen oder sonstigen Zusteller vom Auftraggeber nur anzunehmen, wenn keine offensichtlichen Beschädigungen am Transportgut erkennbar sind. Sollten Beschädigungen offensichtlich sein, ist seitens des Transportunternehmens eine Feststellung des Schadens durchzuführen. Unterbleibt diese Feststellung eines Transportschadens, erlöschen sämtliche Schadenersatzansprüche dem Auftragnehmer gegenüber.
8.3 Die gelieferten Drucksachen/Waren/Gegenstände sind unverzüglich nach Zustellung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Beanstandungen haben innerhalb von sieben Werktagen in schriftlicher Form zu erfolgen. Versteckte Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung nicht erkennbar waren, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von sechs Monaten, beginnend ab dem Zeitpunkt des Verlassens der Waren vom Lieferwerk, in schriftlicher Form geltend gemacht werden.
8.4 Beanstandete Liefergegenstände sind auf Verlangen des Auftragnehmers frachtfrei an den Auftragnehmer zurückzusenden. Unfrei zurückgeschickte Waren werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei berechtigten Mängeln werden dem Auftraggeber die Kosten des günstigsten Versandweges vom Auftragnehmer erstattet.
8.5 Berechtigte Mängel liegen nicht vor, wenn die Ursache auf eine Nichtbeachtung seitens des Auftraggebers der vom Auftragnehmer bereitgestellten Richtlinien zur Datenübernahme zurückzuführen ist. Dies gilt insbesondere für Druckdaten, die nicht im CMYK-Farbraum oder mit einer zu geringen Auflösung erstellt wurden.
8.6 Bei berechtigten Mängeln ist der Auftragnehmer – unter Ausschluss anderweitiger Ansprüche – zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes.
8.7 Im Falle einer verzögerten, unterlassenen oder misslungenen Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (Wandlung). Die Wandlung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Eine Haftung für Folgeschäden aus berechtigten Mängeln wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftraggeber sind Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
8.8 Mängel eines Teils der gelieferten Waren berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
8.9 Bei farbigen Reproduktionen können in allen Herstellungsverfahren geringfügige Abweichungen vom Original entstehen. Diese können nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Vorlagen des Auftraggebers (z.B. Proofs, Andrucke, Ausdrucke, frühere Druckerzeugnisse oder sonstige Muster) und dem Endprodukt.
8.10 Wurde dem Auftragnehmer auch auf Nachfrage kein Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt, ist der Auftragnehmer von jeglicher Haftung freigestellt.
8.11 Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5% der bestellten Ware können nicht beanstandet werden. Die Berechnung erfolgt für die tatsächlich gelieferte Menge.
9. Haftung
9.1 Sämtliche der Firma indigo-graphics übergebenen Vorlagen werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. indigo-graphics haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für die Haftung der Zulieferfirmen und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
9.2 Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
10. Archivierung
10.1 Computerdaten und Datenträger, die dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, werden 12 Monate lang auf eigene Kosten archiviert. Eine darüber hinausgehende Archivierung ist schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
10.2 indigo-graphics übernimmt keine Haftung aufgrund von Datenverlust oder ähnlichem, auch wenn eine gesonderte Vergütung vereinbart wurde.
11. Periodische Arbeiten
11.1 Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden.
12. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
12.1 Der Auftraggeber bürgt dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen oder Daten keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte verletzen. Der Auftraggeber haftet daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er für die zur Verfügung gestellten Daten die geeigneten Rechte zur Nutzung, Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung (insbesondere Layouts, Text- und Bildrechte) besitzt. Weiterhin haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Weiterverarbeitung und Produktion keine Schutz- und Urheberrechte von Dritten verletzt werden und dass die Drucksachen weder wettbewerbswidrige, noch gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte besitzen. Wird der Auftragnehmer von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen damit im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten frei.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Die gänzliche oder teilweise Rechtsunwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
13.2 Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für Auftraggeber und Auftragnehmer ist Ettlingen.
13.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts ausgeschlossen wird.
13.4 Der Auftragnehmber ist berechtigt, die ihm vom Auftraggeber überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Ein Auftrag zur Löschung der Daten bedarf der Schriftform. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Auftragnehmer beachtet. |